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   BFH, 17.10.2007 - I R 31/06   

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https://dejure.org/2007,10590
BFH, 17.10.2007 - I R 31/06 (https://dejure.org/2007,10590)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2007 - I R 31/06 (https://dejure.org/2007,10590)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - I R 31/06 (https://dejure.org/2007,10590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Urlaubund anschließender Erkrankung des Beraters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten durch die Führung eines Fristenkalenders im Rahmen eines computergestützten Systems; Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden; Zurechnung des Verschuldens einer Hilfskraft bei ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56 Abs 2 S 1
    Büroversehen; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Das Hindernis fällt im Sinne dieser Regelung weg, sobald der zur Fristwahrung Verpflichtete oder sein Bevollmächtigter die Versäumung der Frist erkannt hat oder bei Anspannung der möglichen und zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen können (Senatsurteil vom 22. August 2006 I R 24/05, BFH/NV 2007, 63; Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 465 f., m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Es trifft zwar zu, dass ein Prozessbevollmächtigter den Ablauf einer Frist eigenverantwortlich prüfen muss, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Februar 1998 VII ZB 8/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 938; Söhn in HHSp, § 110 AO Rz 329, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Ob in einer solchen Situation der BFH die aktenkundigen Umstände selbst würdigen und ggf. eigenständig Beweise erheben darf, ist in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (bejahend BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390; Stapperfend in Gräber, a.a.O., § 56 Rz 45; verneinend Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 33; unentschieden Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 642, m.w.N. zum Streitstand).
  • BFH, 13.10.2006 - XI R 4/06

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Sozietät

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Speziell ein beruflich in Steuersachen tätiger Vertreter kann vielmehr die Versäumung einer Frist nur dann auf diese Weise entschuldigen, wenn die Krankheit erstens plötzlich und unvorhersehbar auftritt oder sich verstärkt und zweitens so schwerwiegend ist, dass dem Vertreter ein rechtzeitiges Tätigwerden nicht mehr zumutbar war (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2006 XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253; Söhn in HHSp, § 110 AO Rz 401, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2005 - VII B 319/04

    Wiedereinsetzung - Erkrankung

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Zu diesem Zweck muss im Allgemeinen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die Angaben zu Art und Schwere der Erkrankung enthält (BFH-Beschluss vom 11. August 2005 VII B 319/04, BFH/NV 2006, 79; Söhn in HHSp, § 110 AO Rz 523); eine solche Bescheinigung hat die Klägerin im Streitfall nicht beigebracht.
  • FG München, 30.03.2006 - 7 K 1237/06

    Erneuter Gerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung bei veränderter

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Sein Urteil (FG München, Urteil vom 30. März 2006 7 K 1237/06) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1338 abgedruckt.
  • BFH, 09.02.1983 - II R 10/79

    Finanzgericht - Antrag auf Wiedereinsetzung - Klagefrist - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Im Streitfall erscheint eine solche Handhabung zweckmäßig, da das FG den Vortrag der Klägerin zu den entscheidungserheblichen Umständen noch nicht gewürdigt hat (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 II R 10/79, BFHE 138, 401, BStBl II 1983, 698).
  • BFH, 11.05.1988 - II B 8/88

    Möglichkeit einer Fristverlängerung der Begründung einer

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 31/06
    Vielmehr ist, wenn für den Vertreter seinerseits ein Vertreter tätig wird, dessen Verschulden dem Vertreter des Beteiligten und damit diesem selbst zuzurechnen (BFH-Beschluss vom 11. Mai 1988 II B 8/88, BFH/NV 1989, 311; Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 274, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05

    Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit

    Der Prozessbevollmächtigte ist aber zu einer eigenverantwortlichen Nachprüfung des Fristablaufs gehalten, wenn es um die Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung geht (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796).
  • BFH, 17.09.2012 - II B 87/12

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für Antrag auf

    Nach dieser Vorschrift ist nur die vom FG gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unanfechtbar, nicht aber deren Ablehnung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796).
  • BFH, 29.12.2010 - IV B 50/10

    Keine Wiedereinsetzung bei unzureichender Nachprüfung des Ablaufs der

    Der Prozessbevollmächtigte ist aber zu einer eigenverantwortlichen Nachprüfung des Fristablaufs verpflichtet, wenn es um die Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung geht (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

    Die Fristversäumnis infolge einer Erkrankung ist daher grundsätzlich durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796; BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2007 XI B 115/06, BFH/NV 2008, 89).
  • FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Kundigmachung über Klagefrist nach

    Auch wenn § 56 Abs. 1 FGO keine der Vorschrift des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende Regelung enthält, ist in ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass der Verfahrensbeteiligte sich auch ein schuldhaftes Handeln seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (für viele: Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796 und Beschluss vom 17. September 2007 I B 74/07, Haufe-Index 1825135).
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